Gesetzlich Versicherte
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei vorliegender Indikation die Kosten für eine Psychotherapie. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin sowie zu Beginn jedes Quartals Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die Kosten für ambulante Psychotherapie werden im Normalfall von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe anteilig oder vollständig übernommen. Ob eine Zuzahlung notwendig wird und wie viele Sitzungen bewilligt werden, hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Bei der Abrechnung meiner therapeutischen Leistungen bin ich an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gebunden.
Bitte informieren Sie sich bereits vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über Ihre Vertragsdetails und möglicherweise nötige Formulare zur Beantragung.
Ich unterstütze Sie gern bei allen Fragen hinsichtlich Kostenübernahme und Antragstellung.
Soldaten der Bundeswehr
Die Behandlung erfolgt nach der offiziellen "Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium der Verteidigung". Die Kosten werden von der Bundeswehr übernommen.
Um Soldaten und Soldatinnen nach Maßgabe des Vertrags zu behandeln, ist auch – anders als bei der Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens – kein Nachweis des/ der Soldaten*in erforderlich, dass kein Vertragspsychotherapeut*in zur Verfügung steht.
WICHTIG: Der Soldat muss im ersten Termin der Psychotherapeutin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorlegen. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim/bei der Truppenarzt*ärztin gestellt.
Es werden nur die Kosten bis zum 2,3-fachen Faktor übernommen.
Polizisten der Landes- und Bundespolizei
Die Heilfürsorge der Polizei Schleswig-Holstein übernimmt nur die Kosten in Höhe der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Heilfürsorge der Bundespolizei übernimmt nur Kosten bis zum 2,7-fachen Faktor der GOP.
Selbstzahler
Es gibt verschiedene Gründe für eine Psychotherapie auf Selbstzahler-Basis. Damit fallen Formalitäten zur Bewilligung einer Therapie weg, Ihre Kranken- oder andere Versicherungen werden nicht über die Therapie informiert. Die Kosten für die Beratung und Unterstützung ohne Indikation einer psychischen Störung gemäß ICD-10, müssen grundsätzlich von Ihnen selbst bezahlt werden. Hierbei schließe ich mit Ihnen eine Individualvereinbarung gemäß GOP/ GOÄ ab.
Bitte beachten Sie, dass schon das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.